Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Niedersayn/Kuhnhöfen
Die Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Niedersayn/Kuhnhöfen werden zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung am Mittwoch, 17.11.2021, 18.00 Uhr in das Bürgerhaus, Bachstraße 7, 56244 Kuhnhöfen eingeladen.
Tagesordnung:
- Neuwahl des Jagdvorstandes
- Mitteilung, Anfragen und Sonstiges
Hinweis:
Gemäß § 9 Abs. 2 BJG bilden die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, eine Jagdgenossenschaft. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, z.B. Gebäudeflächen, die dem Aufenthalt von Menschen dienen, die mit solchen Gebäuden räumlich zusammenhängen, sowie Hofräume und Hausgärten, die unmittelbar an eine Behausung anstoßen und durch eine Umfriedung oder sonst erkennbar abgegrenzt sind, sind nicht Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Grundstückseigentümer können durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten werden. Zum Nachweis der Wahlberechtigung dient der jeweilige Grundbuchauszug. Die jeweiligen Grundstückseigentümer können bei Bedarf Auskünfte aus dem Jagdkataster bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wirges (Zimmer 108) einholen.
Hinweise:
- Beim Betreten des Sitzungsortes ist die Händedesinfektion zu benutzen.
- Auf die Hygienerichtlinien sind besonders zu achten, das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske oder FFP2-Maske) ist für alle verpflichtend.
- Am zugewiesenen Platz entfällt die Maskenpflicht.
- Der Mindestabstand von mind. 1,5 m ist zwischen den Anwesenden einzuhalten.
- Personen mit akuten Krankheitssymptomen (trockener Husten, Fieber, etc.) sollen nicht an der Sitzung teilnehmen.
- Alle Jagdgenossen müssen sich in eine Anwesenheitsliste mit ihren Kontaktdaten eintragen, damit im Falle einer Virenübertragung eine Rückverfolgung ermöglicht wird.
Gerhard Hehl,
Stellv. Jagdvorsteher